Sprachlich und wirtschafts-wissenschaftlich

Festlegungen der Lehrerkonferenz

Folgende Festlegungen wurden von der 2. Lehrerkonferenz 2010/2011 für das laufende Schuljahr getroffen:

1. Leistungsmessung

Generelles

  • Die bisherigen Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen (in Vorrückungsfächern genügen 2 kleine Leistungsnachweise, darunter mindestens 1 mündlicher; in Kernfächern 3 kleine Leistungsnachweise, darunter mindestens 1 mündlicher) werden gemäß Entscheidung durch die Lehrerkonferenz beibehalten. Das Schulforum wurde gehört. Die Festlegungen werden den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten bekannt gegeben (§ 53 GSO).

Besonderheiten der Leistungsmessung 2010/2011

  • Gemäß Entscheidung der Lehrerkonferenz zu Beginn des Schuljahres wurde entschieden, dass es für alle Klassen der Jahrgangsstufen 6 mit 13 keine prüfungsfreien Zeiten bzw. Prüfungswochen gibt. Ausnahme: Für die 5. Jahrgangsstufe gibt es „Weihnachtsfrieden“ in der letzten Schulwoche vor Weihnachten.
  • In den Jahrgangsstufen 5 mit 10 werden in Nicht-Kernfächern (= Nicht-Schulaufgabenfächer) pro Halbjahr mindestens 2, in Kernfächern (= Schulaufgabenfächer) wie bisher 3 und mehr kleine Leistungsnachweise gefordert. Darunter muss sich mindestens 1 mündlicher Leistungsnachweis befinden.
  • Bezüglich des Ersatzes einer Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise für alle Klassen einer Jahrgangsstufe derselben Ausbildungsrichtung sowie der Umsetzung von MODUS21-Maßnahmen (Nr. 18 Präsentation ersetzt eine Aufsatzschulaufgabe in Deutsch; Nr. 22 schulinterne Jahrgangsstufentests zum Grundwissen) gilt Folgendes:

Sonderregelungen für die K13 (2010/2011)

  • Im Nachgang zum KMS VI.5 – 5 S 5400.16-6. 138378 vom 07.12.2009, worin es um die Vermeidung übermäßiger Prüfungsdichte sowie der einseitigen Konzentration der kleinen Leistungsnachweise auf unangekündigte und schriftliche Formen der Leistungserhebung in der Qualifikationsphase des achtjährigen (und natürlich der verkürzten Kollegstufe des neunjährigen) Gymnasiums geht, hat die 6. Lehrerkonferenz 2009/2010 folgende Änderungen in der Leistungsmessung beschlossen:
    1. Gemäß § 53 Abs. 3 GSO genügen pro Fach zwei kleine Leistungsnachweise, darunter wenigstens ein mündlicher.
    2. Es gibt generelle Nachtermine für Schulaufgaben.
    3. Bei den kleinen Leistungsnachweisen wird gemäß § 55 GSO nur 1 kurzer, angekündigter schriftlicher Leistungsnachweis gefordert.
    4. In der Schulaufgabenzeit (siehe „Klausurenplan“) werden kleine schriftliche Leistungsnachweise nicht gefordert: Stegreifaufgaben sind nur bis zum 14.10.2010 möglich.

Schulaufgaben

  • In allen Jahrgangsstufen mit dreistündigem Lateinunterricht werden 4 Schulaufgaben geschrieben. (§53 (2) GSO)
  • Mündliche Schulaufgaben in den modernen Fremdsprachen sowie Deutsch werden in den Jahrgangsstufen 6 mit 10 wie folgt gehalten:

    Als Fenster für mündliche Schulaufgaben bieten sich die 2. Februarwoche sowie Ende Juni/Anfang Juli an.
  • An Tagen mit mündlicher Schulaufgabe mit echter Prüfungssituation gibt es keine Stegreifaufgaben, an Tagen mit der Präsentation durch einzelne SchülerInnen (Referatcharakter) können Stegreifaufgaben stattfinden. Dabei können SchülerInnen mit Präsentationspflicht teilnehmen, wenn sie dies vor Ausgabe der Prüfungsaufgaben erklären.

Stegreifaufgaben/Kurzarbeiten

  • An Tagen mit Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden kleine schriftliche Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben / Kurzarbeiten) nicht gefordert.
  • Kurzarbeiten sind kleine Leistungsnachweise mit doppelter Gewichtung gegenüber Stegreifaufgabe. Ihr Stoff erstreckt sich auf maximal 10 vorhergehende Unterrichtsstunden. Kurzarbeiten gibt es 2010/2011 nur im Fach Chemie in den Jahrgangsstufen 9 und 10. (§53 GSO)
  • 2 Kurzarbeiten in Grundkursen in allen AA anstelle von 1 Schulaufgabe (Entscheidung durch zuständige Fachlehrkraft im Benehmen mit der Fachbetreuerin oder dem Fachbetreuer für jeden Ausbildungsabschnitt zu dessen Beginn (§ 54 GSO) gibt es in diesem Schuljahr nicht.
  • Stegreifaufgaben (und damit auch Rechenschaftsablagen) umfassen maximal 2 vorhergehende Unterrichtsstunden. Wenn SchülerInnen in der Vorstunde einer Stegreifaufgabe gefehlt haben, müssen sie nicht mitschreiben.
  • In der Qualifikationsphase können Stegreifaufgaben geschrieben werden.
  • In der Qualifikationsphase werden in den Fächern Mathematik und Physik mündliche Leistungserhebungen durch angesagte Tests (max. 30 Minuten, max. 6 Unterrichtseinheiten) ersetzt. Unabhängig davon wird mindestens 1 echte mündliche Leistungserhebung gefordert. (Modus21-Maßnahme Nr. 21)

2. Grundsätze zu Hausaufgaben

  • Alle Lehrkräfte sind gehalten sich einen klaren Überblick über die Hausaufgabenbelastung und gegebenenfalls über eine mögliche
    Überforderung unserer Schülerinnen und Schüler vor allem an „langen Schultagen“ zu verschaffen.
  • Die Koordination der Hausaufgaben erfolgt durch die jeweilige Klassleitung (§ 6 LDO, § 52 GSO).
  • Es gibt keine generelle Regelungen an „langen Schultagen“. Unter Umständen können schriftliche Hausaufgabe angemessener sein als ein umfänglicheres Lernpensum. Wichtig erscheint eine genaue Portionierung des Vokabellernens an langen Tagen, v. a. mit Blick auf Doppelstunden.

3. Grundsätze zur Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler

  • Der Grundsatz: „verlässliche Schule“ ist unabdingbar für J. 5 / J. 6, im Wesentlichen auch für J. 7 / J. 8: bei Fehlen von SchülernInnen zu Unterrichtsbeginn Nachfrage im Sekretariat nach ca. 5 Minuten; im Falle von unvorhersehbarem Unterrichtsausfall können SchülerInnen der Klassen 5 – 8 erst nach Kontaktaufnahme mit dem Elternhaus nach Hause gehen.
  • Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe können das Schulgelände in der Mittagspause nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern verlassen.
  • Schülerinnen und Schüler der Oberstufe haben die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes während unterrichtsfreier Zeiten. In so genannten „Freistunden“ ist Selbstbeschäftigung mit reduzierter Aufsicht möglich.
  • Gottesdienstregelung Der Gottesdienst findet wie bisher um 09:00 Uhr statt. Die kirchenwilligen Schüler werden von den Lehrkräften der 1. Stunde in die Kirche begleitet. Schüler, die nicht am Gottesdienst teilnehmen wollen (Klassenliste!), haben Anwesenheitspflicht in der 2. Stunde, wo sie nach Möglichkeit von Lehrkräften gemäß Lehrplan unterrichtet werden. Lehrkräfte der 2. Stunde, welche am Gottesdienst teilnehmen wollen, werden vertreten. Diese Lösung wird bis auf Weiteres einstimmig beschlossen.

4. Schließordnung

  • Vor Beginn der kleinen Pausen werden die Klassenzimmer abgeschlossen. Abgeschlossen wird ein Klassenzimmer immer auch dann, wenn der Raum nach dem eigenen Unterricht in der nächsten Unterrichtsstunde nicht genutzt wird (Belegungsplan überprüfen!!).
  • Die Mittagspausen können die Klassen gemäß Belegungsplan in ihren Klassenzimmern verbringen, d. h. die Klassenzimmer werden dann nicht abgeschlossen. Sollte das jeweilige Klassenzimmer aber für den Unterricht einer anderen Lerngruppe benötigt werden (siehe Belegungsplan!), sind die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, ihre Sachen mitzunehmen, und die Lehrkraft der letzten Stunde vor der Mittagspause schließt das Klassenzimmer ab. Generell steht der Raum 103 als Ruheraum allen Schülerinnen und Schülern am Rennweger Ring zur Verfügung.

5. Fahrtenkonzept

  • Das Siebold-Gymnasium stellt ab 2010/2011 im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Budgets folgendes Fahrtenprogramm zusammen, welches örtliches Ziel, pädagogische Zielsetzung, Art, Anzahl, Dauer, Verpflichtung oder Freiwilligkeit der Teilnahme und teilnehmende Jahrgangsstufen bzw. Klassen/ Gruppen umfasst. Das Schulforum hat diesem Konzept zugestimmt:

    Jgst. Grundgerüst Zeitfenster Kosten
    5 Kennenlernfahrt im Heimatraum Okt/Nov ca. 150,-
    7 Skikurs im Fernraum Feb/Mrz 300,-
    9 Erlebnispädagogik vorletzte Schulwoche 200,-
    11 Studienfahrt um P-Seminare vorletzte Schulwoche 450,-


  • Neben dem festen Grundgerüst an Aktivitäten soll ein Freiraum für Aktionen aus aktuellem Anlass verbleiben, dessen Gesamtumfang jedoch limitiert sein muss, um die Kernarbeit und den Erfolg des Unterrichtens nicht über Gebühr hinaus zu beeinträchtigen
    • Freiräume: 2 Tage bei Bedarf je Klasse für Exkursionen, Sonderprojekte
    • weitere Aktivitäten außerhalb des Klassenverbandes (Leitideen: Förderung des innerschulischen Zusammenhalts, soziale Verantwortung) möglich Theaterfreizeiten, SMVSeminare, Jugend trainiert für Olympia, Besinnungstage, Tutorenschulung
    • Sperrzeiten: November bis Januar und März bis Juni

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